Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz sind alle Vorkehrungen baulicher, betrieblicher, organisatorischer und technischer Art, die dazu dienen:

  • eine Brandentstehung bzw. Ausbreitung zu verhindern.
  • die Rettung von Menschen / Tieren sowie die Bergung von Sachwerten zu ermöglichen.
  • eine schnelle Brandbekämpfung zu ermöglichen.
  • die schnelle Brandmeldung sicherzustellen.
  • die Zugänglichkeit zu Objekten zu erleichtern.
  • die Löschwasserversorgung sicherzustellen usw.

Der vorbeugende Brandschutz schafft die Voraussetzungen für den abwehrenden Brandschutz. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt Sie bei dem Einhalten der Vorgaben.

  • baulicher Brandschutz
  • anlagetechnischer Bauschutz
  • organisatorischer Bauschutz

Dies kann als die 3 Säulen des vorbeugenden Brandschutzes angesehen werden.

In den Bauordnungen wird immer wieder auf eine dieser Säulen eingegangen.

 

 

Mit der Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern können die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Baurecht sowie die Forderungen der Brandversicherer erfüllt werden. Wir können Sie als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen und auch im baulichen Brandschutz beraten.

Durch unsere Unternehmensstruktur sind wir nicht nur in der Lage Mängel in Brandschutzfragen zu erkennen, wir sind auch in der Lage, diese zu beheben. Dies ist uns nicht nur in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes möglich, sondern auch in Fragen des abwehrenden Brandschutzes.

 

https://www.dguv.de/fb-fhb/sachgebiete/brandschutz/index.jsp

Brandschutz im Unternehmen

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